Hilfe für junge Volljährige

(§ 41 SGB VIII)

Bei diesem Angebot liegt der Fokus auf den jungen Volljährigen unter Beachtung ihrer familiären, beruflichen und finanziellen Situation. Sie sollen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und selbständigen Lebensführung gefördert und gefordert werden.

Dem Aushandlungsprozess in Bezug auf die Ziele kommt im Rahmen dieser Maßnahme eine besondere Bedeutung zu. Der Fokus liegt auf der Verselbständigung des jungen Menschen. Elementar für diese Form der Hilfe ist die grundsätzliche Bereitschaft des jungen Volljährigen zur Mitarbeit. Schwankende Mitwirkungsbereitschaft wird von uns als Normalität betrachtet und kann in der Betreuung bearbeitet werden.