Eingliederungshilfe

(§ 35a SGB VIII)

Die Begriffe „Behinderung“ bzw. „von Behinderung bedroht“ und/oder „Verhaltensauffälligkeiten“ beschreiben aus unserer Sicht vielmehr soziale, als individuelle Phänomene. Wir verstehen die Begriffe „Behinderung“ und „Verhaltensauffälligkeit“ so, dass die Bedrohung vor allem darin besteht als behindert/verhaltensauffällig wahrgenommen zu werden und weniger darin, behindert/verhaltensauffällig zu sein. Wir streben deshalb Lösungen an, an denen all diejenigen beteiligt sind die auch an der Problembeschreibung bzw.- wahrnehmung beteiligt sind. Dies bedeutet konkret: Unterstützung des Einzelnen, der als „unangemessen/auffällig“ wahrgenommen wird, Zusammenarbeit Eltern, Lehrern, Erzieherinnen etc. und Unterstützung der sozialen Gruppe des Kindes (z.B. der Klasse, der Kindergartengruppe etc.).

Bei der Unterstützung der betroffenen Kinder/Jugendlichen braucht es meist andere als die üblichen Steuerungs- und Erziehungsstrategien. Es müssen die Fähigkeiten herausgearbeitet werden, die den Einzelnen dazu befähigen, den vorgegebenen Rahmen besser einhalten zu können.

In der Zusammenarbeit mit den Eltern, Lehrern, Erzieherinnen spielt die Vermittlung von Information darüber, was die Möglichkeiten und Grenzen der Betroffenen sind eine große Rolle. Die Beeinträchtigung liegt häufig nicht im sichtbaren Bereich, weshalb es hier häufig zu Missverständnissen kommt.

Die Bezugspersonen sollen darin unterstützt werden dem Kind/Jugendlichen einen möglichst hilfreichen Rahmen zu bieten, ohne sich dabei selbst zu überfordern. Hier sollen beobachtbare und für das betroffene Kind realistische Verhaltensweisen und Ziele erarbeitet werden, um das Erreichen überhaupt sichtbar/bemerkbar machen zu können.

Im Rahmen einer solchen Maßnahme findet eine enge Zusammenarbeit mit Kliniken, Therapeuten und anderen Behörden statt.