Schul- bzw. Inklusionsbegleitung

(§ 35a SGB VIII)

Der Ruf nach Inklusion bringt Schulen und Schüler vielerorts an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Vor allem der Umgang mit den nicht offensichtlichen Behinderungen und Störungsbildern wie „Störungen des Sozialverhaltens“, „Emotionale Störungen“, „AD(H)S“ oder auch „Asperger-Syndrom“ macht es den Beteiligten nicht leicht. Die Begriffe „Behinderung“ bzw. „von Behinderung bedroht“ und/oder „Verhaltensauffälligkeiten“ beschreiben aus unserer Sicht vielmehr soziale, als individuelle Phänomene. Wir verstehen die Begriffe „Behinderung“ und „Verhaltensauffälligkeit“ so, dass die Bedrohung vor allem darin besteht als behindert/verhaltensauffällig wahrgenommen zu werden und weniger darin, behindert/verhaltensauffällig zu sein. Wir streben deshalb Lösungen an, an denen all diejenigen beteiligt sind die auch an der Problembeschreibung bzw.- wahrnehmung beteiligt sind. Dies bedeutet konkret, die Unterstützung des Einzelnen, der als „unangemessen/auffällig“ wahrgenommen wird, Zusammenarbeit Eltern, Lehrern, Erzieherinnen etc. und Unterstützung der sozialen Gruppe des Kindes (z.B. der Klasse, der Kindergartengruppe etc.).
  • Unterstützung des Einzelnen, der als „unangemessen auffällig“ wahrgenommen wird. Hier braucht es meist andere als die üblichen Steuerungs- und Erziehungskonzepte und solche Kinder stellen alle Verantwortlichen vor große Herausforderungen. Hier genügt es meist nicht einen Rahmen zu setzen der Orientierung und Begrenzung bietet, es müssen vielmehr die dahinter liegenden Fähigkeiten gefunden werden, die den Einzelnen befähigen würden, den vorgegebenen Rahmen weitestgehend einzuhalten. Trotz aller Bemühungen auf beiden Seiten, werden die betroffenen Kinder es häufig nicht schaffen, den bislang als normal geltenden bzw. den üblichen schulischen Rahmen einhalten zu können. Inklusion kann also nur dann gelingen, wenn sich auch verändert, was bisher als normal und üblich galt.

  • Zusammenarbeit mit denjenigen, die die Deutungshoheit darüber haben, was als „unangemessen auffällig“ beschrieben wird. Hier benötigt es aus unserer Erfahrung oft Unterstützung in mehreren Bereichen. Zum einen benötigen die zuständigen Menschen natürlich die wichtigen Informationen darüber, was die Möglichkeiten und Grenzen des Einzelnen sind. Die gewohnten Beobachtungs- und Beurteilungsmechanismen sind hier vielfach ungeeignet, denn anders als bei einem körper-behinderten Menschen, liegt die Beeinträchtigung oft gerade im nicht sichtbaren Bereich. Missverständnisse sind hier fast vorprogrammiert und es gilt ein neues Wahrnehmungssystem zu etablieren. Desweiteren benötigen sie Unterstützung darin, dem einzelnen Kind einen möglichst hilfreichen Rahmen zu schaffen, ohne sich selbst dabei völlig zu überfordern bzw. aufzugeben. Konkret bedeutet das neben der Arbeit mit den Eltern, vor allen Dingen die Arbeit mit den Lehrern bzw. Schulen.

  • Unterstützung der sozialen Gruppe des Kindes. Es ist aus unserer Sicht unbedingter Auftrag einer inklusiv denkenden und handelnden Gesellschaft, dass alle ihren sozialen Auftrag erkennen und eine entsprechende Haltung entwickeln können. Inklusion gelingt jedoch nur, wenn die als „unauffällig“ geltenden Kinder in die Lage versetzt werden, die bislang herrschenden (nicht nur sozialen) Regeln an die veränderten Bedürfnisse anpassen zu können..

Unsere Unterstützung in diesem Bereich gliedert sich in zwei Teile. Zum einen müssen die Kinder altersangemessen über die soziale Bedeutung von Andersartigkeit und Behinderung aufgeklärt werden und auch darüber was sie konkret erwarten können. Wie alle anderen benötigen auch sie eine Orientierungshilfe, um zu entscheiden wann eine Verhaltensweise ihres Mitschülers Ausdruck seiner „Krankheit“ ist und Nachsicht benötigt, und wann es Ausdruck von Selbstbestimmung ist und eine entsprechende Reaktion nach sich ziehen sollte. Dies kann in einigen wenigen speziellen Unterrichtseinheiten thematisiert werden.
Zum Anderen muß die Klasse als Ganzes angesprochen werden, deren gemeinsamer Auftrag es ist respektvoll miteinander umgehen zu können. Gelungene Kommunikation, friedliches Miteinander ist aus unserer Sicht dann gegeben, wenn die Anzahl der Reaktionsmöglichkeiten für jeden Einzelnen steigt. Hier beginnt Eigenverantwortung und Handlungsfähigkeit. Handlungsfähig bedeutet jedoch immer auch zur „Fähig zur Miß-Handlung“ und so sind Konflikte vorprogrammiert. Es Bedarf der Motivation und des Bemühens aller, diese Konflikte zu überwinden und ihre Verhaltensweisen und auch das geltende Regelwerk dahingehend zu verändern, dass friedliches Miteinander möglich wird in dem alle voneinander profitieren können. Im Rahmen einer Inklusionsbegleitung findet eine enge Zusammenarbeit mit Kliniken, Therapeuten und anderen Behörden statt.